AGB
Stand: 07.04.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Torsten Wagner bzw. „wagnergraphics“ (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden über Design-Leistungen (Web/Print), Hosting-Dienstleistungen sowie Wartungs- und Servicepakete (z. B. „SCHUTZ“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kommen nur auf Basis gesonderter Vereinbarungen zustande.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos) zeitnah und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Nach einer angemessenen Fristsetzung kann die Agentur den Vertrag kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen nach dem jeweiligen Leistungsstand abrechnen. Ein darüber hinausgehender Mehraufwand durch die Verzögerung wird nach den vereinbarten Stundensätzen berechnet.
§ 3 Abnahme (Projekt-/Werkleistungen)
Soweit die Leistungen der Agentur werkvertraglichen Charakter haben (insb. Erstellung/Weiterentwicklung von Websites, Layouts, Druckdaten oder sonstigen kreativen Arbeitsergebnissen), erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden.
(2) Die Agentur zeigt dem Kunden die Abnahmefähigkeit in Textform (z.B. per E‑Mail) an und stellt das Werk zur Prüfung zur Verfügung.
(3) Der Kunde hat das Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Anzeige der Abnahmefähigkeit zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder etwaige Mängel in Textform konkret zu rügen.
(4) Abnahmefiktion: Erfolgt innerhalb der Frist nach Abs. 3 keine Abnahmeerklärung und keine hinreichend konkrete Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde das Werk produktiv nutzt (z.B. Go‑Live der Website), es sei denn, dies erfolgt zur bloßen Prüfung.
(5) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; diese sind im Rahmen der Gewährleistung zu beheben.
(6) Nach Abnahme gelten Leistungen, die der Kunde nachträglich beauftragt oder Änderungen/Erweiterungen, als Change Requests und werden gesondert vergütet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte
Die Agentur räumt dem Kunden mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
(2) Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
(3) Quellcode/Arbeitsdateien: Die Agentur ist nicht verpflichtet, offene Arbeitsdateien (z.B. InDesign-Daten, Photoshop-Dateien oder unkompilierte Codes) herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Die Agentur darf die entwickelten Werbemittel/Webseiten zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung (Referenzen) nutzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden (z. B. Geheimhaltungspflichten) entgegenstehen. Der Kunde kann der Referenznutzung aus berechtigten Gründen in Textform widersprechen.
§ 5 Rechte Dritter / Inhalte
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte (insb. Texte, Bilder, Logos, Impressum/Datenschutzhinweise) verantwortlich und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, soweit die Agentur die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung; die Agentur informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt das weitere Vorgehen ab.
§ 6 Hosting-Leistungen
Die Agentur tritt im Bereich Hosting als Reseller auf. Die technische Infrastruktur wird durch Partner-Rechenzentren (z.B. dogado, Webspace-Verkauf.de) bereitgestellt.
(2) Eine Verfügbarkeit der Server von 100 % kann nicht garantiert werden. Die Agentur schuldet eine Verfügbarkeit im Rahmen derer, die der jeweilige Infrastruktur-Anbieter (Hoster) garantiert (im Jahresmittel üblicherweise 99,0 % bis 99,9 %).
(3) Für Unterbrechungen der Erreichbarkeit, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (z. B. Störungen im Backbone des Hosters, höhere Gewalt), haftet die Agentur nach Maßgabe von § 8.
§ 7 Wartung & Service
Die Wartung umfasst die im gewählten Paket beschriebenen Leistungen (z. B. Updates von WordPress, Themes und Plugins).
(2) Die Agentur schuldet die fachgerechte Durchführung der Wartung, jedoch keinen Erfolg im Sinne einer absoluten Unangreifbarkeit der Website gegen Cyber-Attacken (Hacking, Malware).
(3) Das im Paket enthaltene „Redaktions-Budget“ verfällt am Ende des jeweiligen 12-Monats-Zeitraums, sofern es nicht in Anspruch genommen wurde. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Außerhalb der Haftung nach den vorstehenden Absätzen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden.
(4) Bei Datenverlust haftet die Agentur nur für den Aufwand der Wiederherstellung, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (bzw. im Rahmen der vereinbarten Wartungspakete) angefallen wäre.
§ 9 Zahlungsbedingungen & Laufzeiten
Hosting- und Wartungsgebühren werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
(2) Bei Projektarbeiten (Webdesign/Print) ist die Agentur berechtigt, Abschlagszahlungen zu fordern (z.B. 50 % bei Auftragserteilung, 25 % nach Entwurf, 25 % bei Abnahme).
(3) Schlussrechnungen für Projekt-/Werkleistungen sind mit Abnahme fällig.
(4) Kündigungsfristen für Hosting- und Wartungsverträge betragen, sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt, 1 Monat zum Ende der 12-monatigen Laufzeit. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
§ 10 Print-Produktionen & Druckaufträge
Farbabweichungen: Bei Druckaufträgen können geringfügige Farbabweichungen zwischen der Bildschirmdarstellung und dem Druckergebnis sowie zwischen verschiedenen Druckverfahren auftreten. Solche Abweichungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
(2) Druckfreigabe: Der Kunde erhält vor dem Druck ein digitales Dokument (Gut zum Druck) zur Korrektur. Mit der Freigabe durch den Kunden trägt dieser das Risiko für übersehene Fehler. Die Agentur haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler; hiervon unberührt bleibt die Haftung für Abweichungen des Druckergebnisses vom freigegebenen Dokument, soweit die Agentur diese zu vertreten hat.
(3) Mehr- oder Minderlieferungen: Technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage sind branchenüblich und vom Kunden abzunehmen.
§ 11 Fotografie & Bildrechte
Künstlerischer Gestaltungsspielraum: Bei Fotoaufnahmen steht der Agentur der künstlerische Gestaltungsspielraum zu. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Auffassung sind ausgeschlossen.
(2) Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Spesen, Kosten für Modelle oder Locations) werden nur dann berechnet, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich ausgewiesen oder vorab mit dem Kunden individuell vereinbart wurde.
(3) Digitale Bildbearbeitung: Die Herausgabe von Rohdaten (RAW) erfolgt nicht. Der Kunde erhält die bearbeiteten Bilder in einem vereinbarten Format (z.B. JPG).
(4) Die Agentur ist berechtigt, als Urheber der Fotos genannt zu werden. Eine Verpflichtung des Kunden zur Namensnennung besteht jedoch nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde. Die Agentur verzichtet bei üblicher werblicher Nutzung (z.B. Webseiten-Header, Flyer) in der Regel auf eine namentliche Kennzeichnung direkt am Bild.
§ 12 Texte & Redaktionelle Leistungen
Inhaltliche Richtigkeit: Die Agentur erstellt Texte nach bestem Wissen. Für die sachliche und fachliche Richtigkeit der Inhalte (z.B. Produktbeschreibungen, Fachartikel) ist jedoch allein der Kunde verantwortlich. Dieser hat die Texte vor Veröffentlichung auf inhaltliche Fehler zu prüfen.
(2) Rechtliche Prüfung: Eine rechtliche Prüfung (z.B. Wettbewerbsrecht, Markenrecht) der Texte durch die Agentur erfolgt nicht und ist nicht Bestandteil des Auftrags.
§ 13 Social Media & Online-Präsenzen
Zugriffsdaten: Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden Social-Media-Accounts (z.B. Facebook, Instagram, Google Business) verwaltet, ist der Kunde verpflichtet, die Zugangsdaten sicher zu verwahren und die Agentur unverzüglich zu informieren, wenn die Zusammenarbeit endet.
(2) Haftung für Kommentare & Drittinhalte: Die Agentur übernimmt keine Haftung für Kommentare Dritter auf den Social-Media-Präsenzen des Kunden. Das Monitoring erfolgt im Rahmen der vereinbarten Betreuungszeiten; eine 24/7-Überwachung wird nicht geschuldet.
(3) Plattform-Richtlinien: Der Kunde ist sich bewusst, dass die Plattform-Betreiber (z.B. Meta, Google) ihre Richtlinien jederzeit ändern können. Die Agentur hat keinen Einfluss auf die Sperrung von Accounts oder die Sichtbarkeit von Beiträgen durch die Plattform-Algorithmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wernigerode, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.